Internationales | Aktualisierung des OECD-Musterabkommens (OECD)
Die OECD hat eine Aktualisierung
des Musterabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und
Vermögen veröffentlicht, die neue und detaillierte Leitlinien für kurzzeitige
grenzüberschreitende Telearbeit und die Besteuerung von Einkünften aus dem
Abbau natürlicher Ressourcen enthält.
U.a. wurden die folgenden Änderungen in dem OECD-Musterabkommen vorgenommen:
Telearbeit: Eine Aktualisierung betrifft die kurzzeitige grenzüberschreitende Telearbeit. Mit der Änderung im Musterabkommen wird klargestellt, wann grenzüberschreitende Telearbeit, beispielsweise von einem Homeoffice aus, eine Steuerpflicht für Unternehmen begründet. Damit wird auf die Zunahme solcher Arbeitsmodelle infolge der COVID-19-Pandemie reagiert.
Rohstoffe: Die Aktualisierung führt auch eine neue alternative Bestimmung ein, die festlegt, wie Einkünfte aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gewinnung natürlicher Ressourcen wie Öl, Gas und Mineralien besteuert werden sollen – eine Maßnahme, die insbesondere für Entwicklungsländer und andere rohstoffreiche Volkswirtschaften von Bedeutung ist. Mit der Aktualisierung des Musterabkommens soll sichergestellt werden, dass Einkünfte aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gewinnung natürlicher Ressourcen dort besteuert werden, wo sie entstehen (Quellenbesteuerung). Dies stärkt die Rechte der Quellenstaaten und unterstützt ressourcenreiche Entwicklungsländer.
Die am veröffentlichten Aktualisierungen werden in den überarbeiteten Kurz- und Vollfassungen des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung berücksichtigt, die 2026 veröffentlicht werden.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen stehen auf der Webseite der OECD zur Verfügung.
Quelle: OECD, Veröffentlichung v. (lb)
Fundstelle(n):
DAAAK-04963