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CBAM nach dem Omnibus-Paket: Vereinfachungen, Fristen und internationale Dynamik
Unternehmen zwischen neuen Pflichten, steigenden Kosten und globaler Dynamik
Seit Anfang 2025 hat sich das Umfeld rund um den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) rasant weiterentwickelt. Während die Übergangsphase mit ihren quartalsweisen Berichtspflichten die Unternehmen weiterhin fordert, rücken mit Blick auf 2026 die finanziellen und organisatorischen Konsequenzen der verpflichtenden Zertifikatsabgabe in den Vordergrund. Mit dem Omnibus-Paket hat die EU wichtige Anpassungen beschlossen, die Fristen präzisieren, Vereinfachungen schaffen und bestimmte Nachweispflichten verschieben. Parallel laufen Konsultationen zur Erweiterung des Anwendungsbereichs sowie zur Vermeidung von Umgehungsstrategien.
Für Unternehmen steigt damit der Handlungsdruck spürbar. Einerseits gilt es, die Berichtspflichten weiterhin sorgfältig zu erfüllen, insbesondere wenn echte Emissionswerte aus Drittstaaten fehlen. Andererseits müssen sich Unternehmen jetzt praktisch auf die Registrierung im CBAM-Register, die Abläufe im EU-Portal und die Dokumentation der 50-Tonnen-Schwelle vorbereiten. Hinzu kommt ab 2026 eine neue Kostenkomponente, deren Höhe sich am Preis der EU-ETS-Zertifikate orientiert und die Beschaffung, Kalkulation und Wettbewerbsfähigkeit beeinflussen wird. Auch international gewinnt CBAM an Gewicht: Das Vereinigte Königreich, die Türkei, Indien und China entwickeln eigene Systeme oder reagieren kritisch auf das europäische Modell. Ziel dieses Beitrags ist es, die zentralen Entwicklungen zusammenzuführen, praxisnah einzuordnen und die konkreten Handlungsfelder für Unternehmen – insbesondere für KMU – herauszuarbeiten.
Die 50-t-De-minimis-Schwelle entlastet kleinere Importeure, hält aber den Großteil der Emissionen im System.
Der Jahresbericht ist jeweils bis zum 31. August des Folgejahres einzureichen; der erstmalige Erwerb von CBAM-Zertifikaten erfolgt im Februar 2027 für die Importe des Jahres 2026.
Eine Registrierung im Übergangsregister ist nicht ausreichend: Eine rechtzeitige Beantragung der Zulassung im endgültigen Register ist daher ein Muss.
Die Bindung an den EUA-Preis macht Beschaffung, Vertragsgestaltung und IT-Schnittstellen zu strategischen Themen.