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BFH Urteil v. - VI B 26/72 BStBl 1973 II S. 446

Gesetze: EStG § 32 Abs. 2EStG § 33a Abs. 3

Leitsatz

Der Rechtsfrage, ob ein vorübergehend in den Haushalt aufgenommener Neffe ein Kind im Sinne von § 33a Abs. 3 Nr. 2 EStG ist, kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, da als Kind im Sinne dieser Vorschrift offensichtlich nur ein Kind im Sinne von § 32 Abs. 2 Nr. 3 EStG anzusehen ist.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 446
BFHE S. 538 Nr. 108,
JAAAA-99558

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BFH, Urteil v. 23.02.1973 - VI B 26/72

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