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BFH Urteil v. - IV R 61/72 BStBl 1973 II S. 309

Gesetze: BGB § 1909EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Gründet der Vater mit seinen minderjährigen Kindern eine Personengesellschaft zur Fortführung des väterlichen Unternehmens, so können die minderjährigen Kinder als Mitunternehmer im Sinne des § 15 Nr. 2 EStG regelmäßig nur dann anerkannt werden, wenn für die Dauer der Minderjährigkeit und der Mitgliedschaft der Kinder gemäß § 1909 BGB Ergänzungspfleger für die Kinder bestellt werden, weil nur unter dieser Voraussetzung klare und eindeutige Rechtsverhältnisse geschaffen sind und deren tatsächlicher Vollzug gesichert ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 309
BFHE S. 219 Nr. 108,
XAAAA-99510

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BFH, Urteil v. 01.02.1973 - IV R 61/72

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