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BFH Urteil v. - IV R 5/72 BStBl 1973 II S. 293

Gesetze: EStG § 4 Abs. 3, 4

Leitsatz

Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG können Aufwendungen für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht im Zeitpunkt der Verausgabung als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Das gilt auch schon für Wirtschaftsjahre, auf die § 4 Abs. 3 EStG in der durch das Zweite StÄndG 1971 geänderten Fassung noch nicht anwendbar war.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 293
BFHE S. 162 Nr. 108,
MAAAA-99505

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BFH, Urteil v. 06.12.1972 - IV R 5/72

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