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BFH Urteil v. - VII B 83/71 BStBl 1973 II S. 262

Gesetze: FGO § 138FGO § 46GG Art. 19 Abs. 4

Leitsatz

Nach der Erledigung der Hauptsache eines Rechtsstreites, in dem die Klage nach § 46 FGO trotz Mitteilung eines für das Ausbleiben der Einspruchsentscheidung zureichenden Grundes erhoben worden war, kann bei der gemäß § 138 Abs. 1 FGO nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung auch berücksichtigt werden, daß § 46 FGO den Bürger vor der Gefahr schützen soll, daß ihm der durch Art. 19 Abs. 4 GG eröffnete Weg zum Gericht durch Verzögerung des in der Hand der Behörde liegenden Vorverfahrens verlegt wird.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 262
BFHE S. 89 Nr. 108,
VAAAA-99499

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BFH, Urteil v. 13.12.1972 - VII B 83/71

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