Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Fokus: Hinzuschätzung bei offener Ladenkasse – Richtsatzsammlung geeignet?
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte über Folgendes zu entscheiden: Ist bei einer bargeldintensiven Diskothek mit gravierenden Mängeln in der Kassenführung die Nutzung der Richtsatzsammlung des BMF als Grundlage für eine Umsatz- und Gewinnschätzung zulässig? Lesen Sie im Folgenden, welche Beanstandungen der BFH hatte (, NWB WAAAK-00473).
Sachverhalt
Der Kläger betrieb in den Jahren 2013 und 2014 eine Diskothek in Hamburg. Er ermittelte den Gewinn der Diskothek durch Betriebsvermögensvergleich. Im Rahmen einer Außenprüfung beanstandete das Finanzamt die Kassen- und Buchführung als formell ordnungswidrig. Es wurden keine Einzelaufzeichnungen geführt. Auf Basis einer Schätzung unter Verwendung von Getränkekarten und Wareneinsatzdaten nahm der Prüfer erhebliche Hinzuschätzungen zu den steuerlich erklärten Umsätzen und Gewinnen vor.
Schätzungsbefugnis
Das Finanzgericht bestätigte die Schätzungsbefugnis. Die Schätzungsmethode, die sogenannte Ausbeutekalkulation, hielt das Finanzgericht allerdings für ungeeignet. Das Finanzgericht nahm eine Schätzung anhand der BMF-Richtsatzsammlung vor und setzte Rohgewinnaufschlagsätze in Höhe von 300 % an, was...