Rückstellungen im Jahresabschluss …
... Herausforderungen in disruptiven Zeiten
Die unverändert von verschiedenen Krisen geprägte gesamtwirtschaftliche Lage führt für aktuelle Jahresabschlüsse zu verschiedenen Herausforderungen im Bereich der Rückstellungen. Bei der Bilanzierung von Rückstellungen ist die Handelsbilanz zwar grds. maßgebend. Allerdings sind in der Steuerbilanz zahlreiche steuerrechtliche Vorbehalte zu beachten. In der Praxis bestehen insbesondere für Pensionsrückstellungen und Drohverlustrückstellungen durch Themen wie Inflation, das gestiegene Zinsniveau, die Folgen des Klimawandels und die Folgen geopolitischer Spannungen zahlreiche Aspekte, die es beim Ansatz und der Bewertung von Rückstellungen zu berücksichtigen gilt. Die unserer Autoren Prof. Dr. Christian Zwirner, Michael Vodermeier und Dr. Marcel Schmeer leistet Hilfestellung bei der Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen und legt den Fokus auf aktuelle Entwicklungen.
Das neue BMF-Schreiben zur E-Rechnung in der Umsatzsteuer
Der Gesetzgeber hat durch das Wachstumschancengesetz mit Wirkung ab dem eine grds. verpflichtende strukturierte digitale Rechnungsstellung („E-Rechnung“) zwischen inländischen Unternehmern eingeführt. Das BMF nahm erstmals im Oktober 2024 umfassend zu Einzelfragen der Neuregelung Stellung. Ergänzend veröffentlichte das BMF im November 2024 sog. „FAQ“, die allerdings keine Bindungswirkung entfalten, im Internet. Das nunmehr veröffentlichte stand bereits seit dem als Entwurf öffentlich bereit. Das finale Schreiben weicht nur in wenigen Punkten, insbesondere im Hinblick auf die Einführung von drei Fehlerkategorien bei der Rechnungsvalidierung, vom Entwurf ab. Im Beitrag von Robert C. Prätzler ab werden wegen der hohen praktischen Bedeutung nicht nur die neuen Punkte aus dem aktuellen BMF-Schreiben dargestellt, sondern zusätzlich wesentliche, bereits mit dem alten Schreiben vom getroffene Aussagen wiedergegeben. Besonders bedeutsam ist, dass erstmals der UStAE an die E-Rechnungs-Vorschriften angepasst wird.
Zur Zukunft der amtlichen Richtsatzsammlung
Die amtlichen Richtsatzsammlungen werden durch das BMF in regelmäßigen Abständen veröffentlicht und in der Praxis bei Betriebsprüfungen oftmals angewendet. Sie waren in der Vergangenheit bereits verschiedentlich Gegenstand von Kritik. Auch der BFH hat sich bereits zuvor mit diesen im Einzelfall durchaus kritisch auseinandergesetzt, in anderen Entscheidungen die Anwendung in der Vergangenheit aber als durchaus zulässig angesehen. Mit Urteil vom hat der BFH sich zu verschiedenen Aspekten einer Schätzung durch die Finanzverwaltung geäußert. Im Mittelpunkt des Urteils steht dabei die Frage, ob und in welcher Weise die Finanzverwaltung eine Schätzung unter Heranziehung der amtlichen Richtsatzsammlungen des BMF vornehmen darf. Im Beitrag von Dr. Ulf-Christian Dißars ab wird die Entscheidung des BFH kritisch gewürdigt. Im Fokus steht dabei die Frage, ob zukünftig überhaupt noch eine Schätzung unter Anwendung der Richtsatzsammlung erfolgen darf. Und falls dies noch der Fall sein sollte, unter welchen Voraussetzungen dies geschehen kann.
Bleiben Sie zuversichtlich!
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 22/2025 Seite 1
NAAAK-04108