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BFH Urteil v. - I R 135/72 BStBl 1973 II S. 189

Leitsatz

Erläßt das FA nach Klageerhebung einen neuen, den ursprünglichen (angefochtenen) berichtigenden Bescheid, der dem Klagebegehren des Klägers voll entspricht, erklärt der Kläger jedoch - anders als das FA - trotz Aufforderung durch das Gericht den Rechtsstreit nicht für in der Hauptsache als erledigt, so ist die Klage mangels Rechtsschutzinteresses kostenpflichtig als unzulässig abzuweisen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 189
BFHE S. 7 Nr. 108,
MAAAA-99463

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BFH, Urteil v. 22.11.1972 - I R 135/72

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