Gesetzgebung | Einführung der E-Akte in der Justiz (Bundestag)
Der Bundestag hat am ,
den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung der Vorschriften
über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die
allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des
Stiftungsregisterrechts“ (BT-Drucks. 21/1852,
BT-Drucks. 21/2461,
BT-Drucks. 21/2669 Nr. 18) in
2./3. Lesung angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU, SPD und Die Linke, dagegen
votierten die AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Zur Abstimmung lag eine
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vor
(BT-Drucks.
21/2775).
Der Gesetzentwurf sieht Folgendes vor:
Zur Sicherung einer störungsfreien flächendeckenden Einführung der E-Akte soll für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit eine bis zum befristete Rechtsgrundlage (sogenannte „Opt-out“-Regelung) geschaffen werden, die es Bund und Ländern ermöglicht, ausnahmsweise auch nach dem die Anlage und Führung von Straf-, Bußgeld- und Zivilakten, Akten in Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie gerichtlichen Akten im Strafvollzugsverfahren „in Papierform“ zu erlauben.
Des Weiteren wird – ebenfalls befristet bis zum – „zur Vermeidung unverhältnismäßiger Digitalisierungsaufwände“ geregelt, dass die Staatsanwaltschaften ihre Ermittlungsakten in Papierform anlegen können, „wenn polizeiseitig umfangreiche Ermittlungsvorgänge nicht in elektronischer Form übermittelt werden“.
Vereinfacht wird die Regelungssystematik für Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Aktenführung sowohl in der ordentlichen Gerichtsbarkeit als auch in den Fachgerichtsbarkeiten.
In den bereits nach geltender Gesetzeslage zulässigen Fällen der Fortführung von (Alt-)Akten in Papierform oder der in diesen Fällen möglichen Hybridaktenführung (Fortführung einer in Papier angelegten Akte in elektronischer Form) wird mit den Gesetzesänderungen ab dem auf eine nähere Ausgestaltung verzichtet.
Das Gesetz bedarf nun noch der Zustimmung des Bundesrats.
Quelle: Bundestag online, Meldung v. (lb)
Fundstelle(n):
VAAAK-03998