Gesetzgebung | Aktivrentengesetz in 1. Lesung im Bundestag
Den Gesetzentwurf der
Bundesregierung „zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern im Rentenalter“ (Aktivrentengesetz,
BT-Drucks. 21/2673) hat der
Bundestag erstmals am beraten. Auf der Tagesordnung stand außerdem
ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Steuerfreier Hinzuverdienst
für Senioren – Neuen 12.000-Euro-Freibetrag zusätzlich zum bestehenden
Grundfreibetrag einführen“ (BT-Drucks. 21/1620). Beide
Vorlagen wurden nach der einstündigen Debatte dem federführenden
Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht Folgendes vor:
Die Aktivrente sieht eine Steuerbefreiung des Gehalts von bis zu 2.000 € im Monat vor. Sie soll zum in Kraft treten. Damit würden laut Bundesregierung Rentner mit bis zu 890 Millionen € jährlich entlastet. Mit der Aktivrente werde belohnt, wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet.
Begünstigt sollen sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer ab Überschreiten des gesetzlichen Rentenalters sein, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt. Selbstständige und Beamte werden von der Regelung nicht erfasst. Die Begünstigung soll unabhängig davon sein, ob die oder der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug aufschiebt.
Die Steuerfreiheit werde auf Personen beschränkt, die die Regelaltersgrenze – Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung – überschritten haben. Somit will die Regierung Fehlanreize vermeiden. Die Regelung soll durch die Steuerfreistellung für Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, zusätzliche finanzielle Anreize schaffen. Die Steuerfreistellung erfolgt durch den Arbeitgeber mit dem Lohnsteuerabzug.
Laut Statistischem Bundesamt gibt es knapp 672.000 mehr als geringfügig Beschäftigte im Alter von 65 Jahren und älter. Unter der Annahme, dass 25 % dieser sozialversicherungspflichtig Beschäftigten noch ab dem Regelrenteneintrittsalter von 67 Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleibt oder durch die Aktivrente dazu angeregt wird, wieder eine Beschäftigung aufzunehmen, wird mit 168.000 „Aktivrentnern“ gerechnet.
Der Antrag der AfD-Fraktion beinhaltet Folgendes:
Die AfD-Fraktion fordert höhere Steuerfreibeträge für arbeitende Rentner. Die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf zur Änderung des Einkommensteuerrechts vorlegen, „der für Steuerpflichtige, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, einen neuen Steuerfreibetrag für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb sowie aus Land- und Forstwirtschaft i. H. von 12.000 € jährlich vorsieht“, fordern die Abgeordneten.
Quelle: Bundestag online, Meldung v. (lb)
Fundstelle(n):
RAAAK-03995