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Steuerliche Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter – Einführung einer steuerfreien Aktivrente
Angesichts demographischer Entwicklungen und eines anhaltenden Fachkräftemangels hat die Bundesregierung mit dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter“ (Aktivrentengesetz; BR-Drucks. 589/25 v. ) die Einführung einer steuerfreien Aktivrente zum beschlossen. Damit soll ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und eine aktivierende Steuerpolitik entlang der gesamten Erwerbsbiografie adressiert werden. Der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
I. Einführung einer steuerfreien Aktivrente
1. Aktivierende Steuerpolitik – Arbeitsmarkt- und demographiepolitische Zielsetzung
Im Einklang mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD (Verantwortung für Deutschland, Koalitionsvertrag 2025) sowie auf Grundlage des Würzburger Beschlusspapiers (Klausurtagung der Geschäftsführenden Vorstände von CDU/CSU und SPD, Beschlusspapier v. ) hat sich die Regierungskoalition auf die Einführung einer steuerfreien Aktivrente (§ 3 Nr. 21 EStG n. F.) verständigt. Dort heißt es (Beschlusspapier v. , Rz. 84-86):
„Wir ermöglichen denjenigen, die über das Renteneintrittsalter hinaus ...