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BFH Urteil v. - VI R 24/72 BStBl 1973 II S. 145

Leitsatz

Bei der Prüfung, ob die Grenze von 7.200 DM nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 letzter Satz EStG überschritten ist, sind auch Einkünfte des Kindes aus ererbtem Vermögen zu berücksichtigen, und zwar selbst dann, wenn die Verfügungsbefugnis des Kindes durch eine Testamentsvollstreckung beschränkt ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 145
BFHE S. 441 Nr. 107,
EAAAA-99444

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BFH, Urteil v. 08.11.1972 - VI R 24/72

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