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LAG Baden-Württemberg 29.07.2025 11 Sa 29/25, NWB 46/2025 S. 3118

BUrlG | Keine Einbeziehung von Weihnachtsgeld bei Berechnung der Urlaubsabgeltung

Weihnachtsgeld ist als sog. Zahlung mit Mischcharakter nicht allein Gegenleistung für die Arbeitsleistung. Eine europarechtskonforme Auslegung von § 11 Abs. 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) erfordert keine Berücksichtigung von Weihnachtsgeld in der Urlaubsabgeltungsberechnung, da eine Einbeziehung zu einer doppelten Bezahlung führen würde.

Anmerkung:

Danach werden gezahltes Weihnachtsgeld ebenso wie sonstige Gratifikationen und Jahresabschlusszuwendungen, die keine Gegenleistungen für erbrachte Arbeitsleistungen nach § 11 Abs. 1 BurlG darstellen, nicht in die Urlaubsabgeltung einberechnet. Die – zugelassene – Revision ist inzwischen beim BAG unter Az. 9 AZR 170/25 anhängig.

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