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Anfechtung | Keine Gläubigerbenachteiligung durch unterbliebene Ausübung einer Belastungsvollmacht
Behält sich der Erblasser bei der (außerhalb der vierjährigen Frist des § 134 Abs. 1 InsO) erfolgten schenkweisen Eigentumsübertragung von Grundstücken das Recht vor, diese zu belasten, liegt darin keine insolvenzrechtlich relevante Gläubigerbelastung i. S. des § 129 Abs. 1 InsO.
Die angefochtene Unterlassung der Ausübung der Belastungsvollmacht hat nach Ansicht des Gerichts zu keiner Gläubigerbenachteiligung geführt, da sich die Aktivmasse des Vermögens der Erblasserin durch die Unterlassung nicht vermindert hatte und das Vermögen der Erblasserin auch nicht mit einer Verbindlichkeit belastet worden war. Dass die Belastungsvollmacht und das ihr zugrunde liegende Rechtsverhältnis mit dem Tod der Erblasserin erloschen sein dürften S. 3118(vgl. § 673 BGB), sodass ein Vermögenserwerb zugunsten des Nachlasses ggf. nicht ...