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Umsatzsteuer | Erlass in Bauträgerfällen gemäß § 13b UStG
Führt die Rückabwicklung eines sogenannten Bauträgerfalls im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens dazu, dass der leistende Bauunternehmer für die Umsatzsteuer durch Umsatzsteuerbescheid in Anspruch genommen wird, nachdem der Bauträger die Erstattung der von ihm fehlerhaft nach § 13b UStG abgeführten Umsatzsteuer beantragt hatte, kann der leistende Bauunternehmer einen Erlass der Umsatzsteuer beantragen, wenn das Finanzamt fehlerhaft die Abtretung der Zahlungsansprüche des Bauunternehmers abgelehnt hat.
[i]Aufstellung des Finanzamts über die Rechnungen war fehlerhaftIm Streitfall wurde dem Kläger eine Abtretung seiner Zahlungsansprüche auf einer Grundlage von Rechnungs-Nettobeträgen i. H. von 207.812,80 € nahegelegt. Der Kläger führte eine entsprechende Rechnungsberichtigung durch, indem er dem – bereits in Liquidation befindlichen – Bauträger ...