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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei Ausstellung einer Rechnung mit Umsatzsteuer im Folgejahr
Ein im Ausland ansässiger Unternehmer, für den im Jahr 01 das allgemeine Besteuerungsverfahren und im Folgejahr 02 wieder das Vergütungsverfahren gilt, kann die Vorsteuer aus einer Eingangsrechnung, die eine Leistung aus dem Jahr 01 betrifft, im Jahr 02 als Vorsteuer geltend machen, wenn ihm erstmals im Jahr 02 eine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis vorliegt.
[i]Klägerin tätigte in Deutschland nur im Jahr 2018 einen UmsatzDie Klägerin war ein im Ausland ansässiges Unternehmen, das im Jahr 2018 genau einen einzigen steuerbaren Umsatz in Deutschland ausführte, nämlich in Deutschland gelagertes Flüssiggas von B erwarb und an C weiterverkaufte. Ab 2019 unterlag die Klägerin nicht mehr dem allgemeinen Besteuerungsverfahren. Sie erhielt von B im Jahr 2018 eine Rechnung über das gelieferte Gas ohne Umsatzsteuerausweis, da die Klä...