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Umsatzsteuer | Umsatzsteuer bei Übertragung von Gutscheinen für digitale Inhalte
Der Verkauf von Guthabenkarten, mit denen digitale Inhalte erworben werden können, unterliegt der Umsatzsteuer, wenn es sich bei den Guthabenkarten um Einzweck-Gutscheine i. S. von § 3 Abs. 14 Satz 1 UStG handelt.
Für die Prüfung, ob ein Einzweck- oder Mehrzweckgutschein vorliegt, kommt es auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins an. Um einen Einzweck-Gutschein handelt es sich, wenn bereits im Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins der Ort der Leistung, die in dem Gutschein genannt ist, sowie der Umsatzsteuersatz und damit die geschuldete Umsatzsteuer feststehen.
[i]Verkauf digitaler Guthabenkarten in Deutschland zum Erwerb digitaler InhalteDie Klägerin verkaufte im Jahr 2019 Guthabenkarten, mit denen digitale Inhalte des X-Netzwerks erworben werden konnten. Die Karten wurden von X, die ihren Sitz in Großbritannien hatte, an Lieferanten in EU-St...