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Einkommensteuer | Keine Sonderabschreibung nach § 7b EStG für Abriss und Neubau
Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG setzt u. a. voraus, dass der Bestand an Wohnungen auf dem Grundstück vermehrt wird. Die Sonderabschreibung kann daher nicht in Anspruch genommen werden, wenn ein vermietetes Einfamilienhaus abgerissen und an seiner Stelle ein neues Einfamilienhaus errichtet wird, das ebenfalls vermietet wird.
[i]Abriss und Neubau eines vermieteten EinfamilienhausesDie Kläger vermieteten bis zum Jahr 2019 ein Einfamilienhaus, das sanierungsbedürftig war. Der für die Sanierung benötigte Betrag wurde auf ca. 106.000 € geschätzt. Die Kläger entschlossen sich zu einem Abriss und anschließenden Neubau. Sie stellten am einen Bauantrag, der genehmigt wurde. Nach dem Abriss des Einfamilienhauses errichteten sie im Dezember 2020 ein neues Einfamilienhaus zu Herstellungskosten i. H. von ca. 305.000 €, das sie ebenf...