Gesetzgebung | Bundestag regelt Finanzierung des Deutschlandtickets bis 2030
Der Bundestag hat am die
finanzielle Absicherung des Deutschlandtickets für die Jahre 2026 bis 2030
beschlossen (BT-Drucks.
21/2639).
Hierzu führt der Bundestag u.a. weiter aus:
Der Bund wird die Länder auch in den kommenden Jahren mit einem Betrag in Höhe von 1,5 Milliarden € zum Ausgleich der durch das Deutschlandticket bei den Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr entstehenden Mindereinnahmen unterstützen.
Ab dem kommenden Jahr soll der Preis des Deutschlandtickets von aktuell 58 € auf 63 € pro Monat steigen. Ab 2027 soll der Preis des Tickets dann anhand eines zu erarbeitenden Kostenindexes ermittelt werden, der zum Beispiel Lohn- und Energiekosten berücksichtigt.
Der Gesetzentwurf der Regierung sah eine Verlängerung des Deutschlandtickets nur bis Ende 2026 vor. Der federführende Verkehrsausschuss verlängerte jedoch am , die im Entwurf festgelegte Gültigkeit bis Ende 2030 durch die Annahme eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen mit deren Stimmenmehrheit.
Quelle: Bundestag online (lb)
Fundstelle(n):
RAAAK-03674