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Online-Nachricht - Freitag, 07.11.2025

Gesetzgebung | Freizone Cuxhaven soll aufgehoben werden, Agrardiesel-Entlastung soll bleiben (Bundestag)

Der Bundestag hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften (BT-Drucks. 21/1975, 21/2468) in 2./3. Lesung in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 21/2632) angenommen.

Mit dem Gesetz soll u.a. die Freizone Cuxhaven zum aufgehoben werden. Darüber hinaus sollen nationale Zollvorschriften aufgrund umfangreicher Änderungen des europäischen Zollrechts geändert werden.

Zudem sieht das Gesetz vor, die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (sog. „Agrardiesel“) nach § 57 EnergieStG vollständig wiedereinzuführen. Sie wäre sonst zum ausgelaufen. Die Steuerentlastung beträgt voraussichtlich ab wieder 214,80 € für 1.000 Liter wie bereits bis Ende Februar 2024. Vom bis lag sie bei 128,88 € für 1.000 Liter, in diesem Jahr beträgt sie 64,44 € für 1.000 Liter.

Die Steuerentlastung wird auf Antrag gewährt für nachweislich versteuerte Gasöle sowie ihnen gleichgestellte Energieerzeugnisse, die in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft zum Betrieb von Ackerschleppern, standfesten oder beweglichen Arbeitsmaschinen und Motoren oder Sonderfahrzeugen bei der Ausführung von Arbeiten zur Gewinnung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung verwendet worden sind.

Sie wird ebenfalls gewährt, wenn versteuerte Gasöle sowie ihnen gleichgestellte Energieerzeugnisse in Betrieben der Imkerei zum Betrieb auch anderer als der dort aufgeführten Fahrzeuge verwendet worden sind. Die Steuerentlastung wird jährlich für höchstens 15 Liter je Bienenvolk gewährt.

Hinweis:

Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht vorgesehen. Sollte die Länderkammer keinen Einspruch einlegen, kann das Gesetz nach seiner Verkündung im BGBl. in Kraft treten.

Quelle: u.a. Bundestag online (il)

Fundstelle(n):
DAAAK-03550