Grundsteuer | Gesetzesänderung in Thüringen (FinMin)
Der Thüringer Landtag hat am
das
von den Regierungsfraktionen CDU, BSW und SPD eingebrachte "Thüringer Gesetz
zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR)" beschlossen. Mit dem Gesetz
wird die Steuermesszahl für alle Wohngrundstücke von 0,31 Promille auf 0,23
Promille reduziert und die Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke von 0,34
Promille auf 0,59 Promille erhöht.
Hierzu führt das Thüringer Finanzministerium u.a. weiter aus:
Mit dem Gesetz wird nach Angaben von Finanzministerin Katja Wolf die durch das Bundesmodell in 2025 entstandene Mehrbelastung von Bürgern in Höhe von rund 52 Millionen Euro zurückgeschraubt. Mit diesem Gesetz wird ein zentrales und wichtiges Anliegen der Landesregierung umgesetzt.
Aufgrund der angepassten Steuermesszahlen werden die Finanzämter voraussichtlich Mitte 2026 ca. 615.000 geänderte Grundsteuermessbescheide für Wohngrundstücke sowie ca. 135.000 für Nichtwohngrundstücke versenden.
Wichtig dabei: Es bedarf keiner Aktivität durch die Grundstückseigentümer. Die neuen, zum geltenden Messbeträge werden die Thüringer Finanzämter von Amtswegen festsetzen. Anträge oder Formulare müssen nicht ausgefüllt werden.
Für die Gemeinden und Städte bedeutet dies, dass sie im 2. Halbjahr 2026 entsprechend den geänderten Grundsteuermessbeträgen ihre lokalen Hebesätze überprüfen und neu festsetzen müssen.
Das vor der Grundsteuerreform gegebene politische Versprechen der Bundesregierung zur Aufkommensneutralität von 2019 gilt dabei als Aufforderung an die Gemeinden und Städte weiterhin. Das Steueraufkommen soll in 2027 neutral bleiben und keine Mehreinnahmen von den Gemeinden und Städten durch die Anpassung der Reform erzielt werden.
Quelle: Thüringer Finanzministerium, Pressemitteilung v. 6.11.2025 (il)
Fundstelle(n):
WAAAK-03480