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Umsatzsteuer | Kostenloser erstmaliger Zugang zum E-Abo einer Zeitung in den Jahren 2009 bis 2012 (BFH)
Bei der Lieferung einer Zeitung aus
Papier (Print-Abo) und der Gewährung von Zugang zu einem E-Paper der Zeitung
(E-Abo) handelt es sich um selbständige Hauptleistungen, da sie nicht
untrennbar sind, beide für den Kunden einen eigenständigen Zweck haben und das
E-Paper nicht nur dazu dient, die Printausgabe der Zeitung unter optimalen
Bedingungen zu lesen. In den Jahren 2009 bis 2012 war es noch gerechtfertigt,
dem Zugang zum E-Abo einen Anteil am Gesamtentgelt von 0 € zuzuweisen,
wenn und solange sich anlässlich der erstmaligen Gewährung des Zugangs der
Gesamtpreis für das Abonnement nicht erhöht hatte (;
veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten u.a. um die Frage, ob die Zurverfügungstellung eines Zugangs ...