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Hessisches FG | Zuzug einer österreichischen Kapitalgesellschaft
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung einer ertragsteuerlichen Organschaft. Die Klägerinnen sind eine niederländische Kapitalgesellschaft (Klägerin zu 1) sowie deren österreichische Tochtergesellschaft (Klägerin zu 2). Beide hatten in den Streitjahren ihren Ort der Geschäftsleitung in Deutschland. Für die Klägerin zu 2 wurde eine Zweigniederlassung im Handelsregister eingetragen. Zwischen den Gesellschaften wurde ein Gewinnabführungsvertrag (GAV) geschlossen, nach dem die Klägerin zu 2 verpflichtet war, ihren gesamten Gewinn an die Klägerin zu 1 abzuführen. Ebenfalls sah der GAV eine Verlustabzugsverpflichtung gem. § 302 AktG vor. Es erfolgte eine Eintragung des GAV im österreichischen Firmenbuch der Klägerin zu 2, nicht aber im Handelsregister der Zweigniederlassung. ...