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Arbeitsverhältnis | Wirksamkeit einer Verdachtskündigung
In einem Rechtsstreit über die Wirksamkeit einer Verdachtskündigung sind nicht nur die dem Arbeitgeber bei Kündigungsausspruch bekannten tatsächlichen Umstände von Bedeutung. Es sind auch solche später bekannt gewordenen Umstände zu berücksichtigen, die den ursprünglichen Verdacht abschwächen oder verstärken, wenn sie bei Kündigungszugang objektiv bereits vorlagen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Verdachtskündigung sowie über die Wirksamkeit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Verdachtskündigung. Im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung lagen nach Auffassung des Gerichts aber keine objektiven Tatsachen vor, die den dringenden Verdacht hätten begründen können, der Arbeitnehmer habe an den zwei streitgegenständlichen Tagen eine Arbeits...