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Arbeitsverhältnis | Genehmigungsvorbehalt der Arbeitgeberin kein Eingriff in die fachliche Unabhängigkeit des Syndikus
Die Weisung des Arbeitgebers, das Inhouse Drafting (interne Erstellung von Entwürfen) genehmigen zu lassen, greift nicht in die fachliche Unabhängigkeit eines Syndikusrechtsanwalts ein, da es sich insoweit um eine organisatorische Vorgabe und Weisung im Sinn des § 106 GewO handelt.
Dem Arbeitgeber verbleibt nach Ansicht des Gerichts auch unter Berücksichtigung des § 46 Abs. 3 und 4 BRAO die Möglichkeit, organisatorische Vorgaben über den Ablauf betrieblicher Vorgänge zu machen und insbesondere Aufgaben und sachliche Kompetenzen zu vergeben, neu zu verteilen oder abzuändern. Die Weisung greife nicht in die fachliche Analyse ein, ob das Inhouse Drafting angezeigt sei. Nach den Vorgaben der Arbeitgeberin sei es zunächst der Syndikus, der eine rechtliche Bewertung des Anliegens des Mandanten vornehme. Diese rechtli...