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Betriebsausgabenabzug darf nicht allein wegen fehlender Schriftform verwehrt werden
Die steuerliche Nichtanerkennung einer Vereinbarung zwischen nahestehenden Personen allein wegen des Fehlens einer schriftlichen Vereinbarung ist objektiv willkürlich. Das hat aktuell das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es müssen demnach alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls im Rahmen einer Gesamtwürdigung betrachtet werden. Die Einhaltung der Schriftform sei kein Tatbestandsmerkmal des § 4 Abs. 4 EStG.
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Den Anfang macht heute eine kürzlich ergangene – sehr bemerkenswerte – Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Fremdvergleich.
Bei einem Fremdvergleich wird von der Finanzverwaltung oftmals die Einhaltung der Schriftform verlangt. Dem haben die Karlsruher Richter eine klare Absage erteilt – in einem Verfahren, bei dem der Abzug von Anlaufverlusten als Betriebsausgaben begehrt wurde.
Nach Auffassung der Verfassungshüter darf die Einhaltung der Schriftform nicht als Tatbestandsmerkmal des § 4 Abs. 4 EStG gewertet werden. Vielmehr seien die Umstände des jeweiligen Einzelfalls im Rahmen einer...