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Die Eigenkapitalrichtlinie CRD VI und Verrechnungspreise
Der Aufsatz umreißt die verrechnungspreisrelevanten Inhalte der deutschen Umsetzung der sechsten Eigenkapitalrichtlinie (CRD VI) entsprechend dem Regierungsentwurf des Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG-E), insbesondere der Änderungen im Kreditwesengesetz. Dieser umfasst eine Vielzahl von regulatorischen Themen für inländische Drittstaatenbankbetriebsstätten. Die darin enthaltene Neugestaltung der regulatorischen Kapitalausstattung (vgl. § 53ce KWG-E) ist im Zusammenhang mit der Bestimmung des steuerlichen Dotationskapitals zu analysieren. In der Gesetzesbegründung sind zudem die Bemühungen des Regulators zur verstärkten und systematisierten Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung enthalten.
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I. Allgemeines zum Regelungsrahmen des Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes (CRR III/CRD VI)
Die Aufsicht von Drittstaatenbankbetriebsstätten war bisher weitestgehend eine nationale Angelegenheit und wurde mit dem Gesetzgebungspaket, dem sog. EU-Bankenpaket, EU-weit vereinheitlicht. Aus Verrechnungspreissicht sind insbesondere die folgenden Punkte relevant: a) aufsichtsrechtliche Kapital- und Liquiditätsanforderu...