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NWB Nr. 45 vom

Abgrenzung von Shareholder-Leistungen und verrechenbaren Dienstleistungen

Martin Schampera

In der Betriebsprüfung gewinnt die Abgrenzung von Shareholder-Leistungen gegenüber verrechenbaren Dienstleistungen stark an Bedeutung. Fehlende oder unzureichende Kostenstellendokumentationen u. a. anhand von Kostenstelleninterviews führen regelmäßig zu Hinzuschätzungen und Problemen beim Vorsteuerabzug.

Typische Shareholder-Leistungen

[i]Ausschließlich im Interesse der MuttergesellschaftDefinitionsgemäß sind Shareholder-(Gesellschafter-)Tätigkeiten Leistungen, die ausschließlich im Interesse der Muttergesellschaft erbracht werden und für keine Tochtergesellschaft einen Bedarf oder Nutzen darstellen. Nach dem HGB ergeben sich Shareholder-Tätigkeiten überwiegend aus Pflichten, die die Muttergesellschaft aufgrund ihrer Stellung als Gesellschafterin oder Konzernobergesellschaft erfüllen muss.

Verrechenbare Dienstleistungen

[i]Im Interesse eines oder mehrerer verbundener UnternehmenDagegen ist der Benefit-Test erfüllt, wenn eine konzerninterne Leistung einem oder mehreren verbundenen Unternehmen einen tatsächlichen wirtschaftlichen Nutzen bringt, den ein unabhängiges Unternehmen unter Fremdbedingungen ebenfalls nachfragen oder entgelten würde. Für die konzerninterne Leistung müssen somit ein tatsächlicher Bedarf beim Leistungsem...

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