Umsatzsteuer | Änderungen bei der Abgabe von Zusammenfassenden Meldungen mittels ELMA ab dem (BZSt)
Nutzer der Massendatenschnittstelle
ELMA können Zusammenfassende Meldungen (ZM) ab dem nur noch im Format
XML abgeben. Die bisher gültige Datensatzbeschreibung verliert ab diesem
Zeitpunkt ihre Gültigkeit. Hierauf macht das BZSt
aufmerksam.
Das BZSt führt hierzu weiter aus:
Die neuen technischen Voraussetzungen zur Abgabe von Massendaten von ZM sind dem allgemeinen Kommunikationshandbuch (KHB) zum "ELMA-Verfahren" in der Standardversion 2.0 nach dem sowie zusätzlich dem fachspezifischen KHB für das Verfahren ZM zu entnehmen.
Bestehende ELMA-Freischaltungen bleiben auch für ELMA 2.0 bestehen. Es müssen keine neuen Freischaltungsanträge gestellt werden.
ZM mit bis zu 1.500 Meldezeilen können mit dem im ELSTER-Dienstleistungsportal der deutschen Finanzverwaltung (ELSTER) oder BZStOnline-Portal (BOP) hinterlegten Formular abgegeben werden.
Das KHB I, das KHB II sowie die erforderlichen XSC-Dateien zur Schnittstellenbeschreibung stehen auf der Webseite des BZSt zur Verfügung.
Quelle: BZSt online, Meldung v. (lb)
Fundstelle(n):
JAAAK-03078