Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Entwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (BMF)
Die Bundesregierung hat am
den
Entwurf des sog. Fondsrisikobegrenzungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf
dient der Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und der Umsetzung neuer
Vorgaben des EU-Rechts (Änderungen der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU
durch die neue Richtlinie (EU) 2024/927 sowie die Änderungen der Richtlinien
2009/65/EG, 2013/36/EU und (EU) 2019/2034 durch die neue Richtlinie (EU)
2024/2994). Der Gesetzentwurf setzt die europäischen Vorgaben 1:1 in deutsches
Recht um.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Stärkung des Finanzstandorts Deutschland. Durch die verpflichtende Einführung von Liquiditätsmanagementinstrumenten wird systemischen Risiken vorgebeugt. Das dient auch der Stabilität des deutschen und europäischen Finanzmarkts. Durch den Einsatz dieser Instrumente wird das Liquiditätsmanagement der Fonds robuster gegen mögliche äußere Schocks. Die Anpassungen an die neuen europäischen Vorgaben für Fondsverwalter schaffen gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Europäischen Union.
Außerdem wird das nationale Finanzmarktrecht an den überarbeiteten Rechtsrahmen für das sog. Clearing durch zentrale Gegenparteien (Central Counterparties, CCPs) in der Europäischen Union angepasst.
Gleichzeitig soll mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung mehr Flexibilität für deutsche Fondsverwalter geschaffen werden. Mit dem Gesetzentwurf erfolgen weitere Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs, um deutschen Fondsanbietern die Auflage wettbewerbsfähigerer Produkte zu erleichtern. Anlegerinnen und Anlegern werden somit mehr und bessere Anlagemöglichkeiten geboten. Damit wird die Attraktivität des Fondsstandorts Deutschland erhöht.
Das Gesetz muss nun noch vom Bundestag beschlossen werden. Die Gesetzesmaterialien sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
UAAAK-02970