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Kündigung | Hohe Abfindung nach Machtmissbrauch des GmbH-Geschäftsführers
Das Verhalten des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer bei oder nach Ausspruch der Kündigung kann die Annahme der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses begründen. Hiervon ist auszugehen, wenn der Geschäftsführer seine Machtstellung missbraucht (z. B. bei Annäherungsversuchen und Wutausbrüchen mit sexistischen Beleidigungen), um persönliche Interessen durchzusetzen. Eine besonders hohe Abfindung ist dabei festzusetzen, wenn der Arbeitgeber die Auflösungsgründe zwar nicht arglistig, aber zumindest doch schuldhaft herbeiführt.
Im Streitfall erfolgte die Kündigung gegenüber der Arbeitnehmerin kurz nachdem sie private Annäherungsversuche des Geschäftsführers abgelehnt hatte und ohne dass die Arbeitnehmerin zuvor etwaige Pflichtverletzungen begangen hatte. Die Abfi...