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NWB Nr. 44 vom Seite 3029

Empfängerüberprüfung bei Überweisungen seit dem 9.10.2025

[i] BaFin, Mitt. v. 24.9.2025Seit dem müssen Kreditinstitute bei Überweisungen eine Empfängerüberprüfung durchführen. Viele Banken in Deutschland hatten die Änderungen bereits in den letzten Monaten eingeführt und ihre Kunden darüber informiert. Mit dem Stichtag sind die Regeln im gesamten Euro-Raum verpflichtend. Die Banken prüfen nunmehr, ob der Empfängername in einer Überweisung mit dem Empfängernamen übereinstimmt, der für die angegebene IBAN hinterlegt ist (sog. IBAN-Namensabgleich oder Verification of the Payee [VoP]).

[i]Sinn und Zweck des IBAN-NamensabgleichsUm die Gefahr von Fehlüberweisungen aufgrund von Tippfehlern zu verringern und Betrug zu verhindern, hat die EU mit einer Verordnung die Empfängerüberprüfung eingeführt. Ausführende Banken sind danach verpflichtet, vor der Freigabe einer Überweisung zu prüfen, ob der angegebene Name mit dem zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt. Der Überweisende erhält das Ergebnis der Prüfung und kann entscheiden, die Zahlung freizugeben oder nicht.

[i]Zu prüfende ÜberweisungenGeprüft werden sowohl Echtzeitüberweisungen als auch herkömmliche Überweisungen in € im Euroraum, wenn sie von Girokonto zu Girokonto erfolgen. Soweit vor dem ein Dauerauftrag eingerichtet worden ist, ...

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