Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Taxonomieberichterstattung nach der delegierten Verordnung C(2025) 4568 final
Auslegung der Wesentlichkeitsschwellen für die Berichterstattung von Nicht-Finanzunternehmen
Am hat die EU-Kommission einen delegierten Rechtsakt erlassen, der bestehende Rechtsakte zur EU-Taxonomie-Verordnung ändert. Ziel der Änderungen ist es, den Aufwand für Unternehmen bei der Taxonomieberichterstattung zu verringern und gleichzeitig weiterhin Kapitalflüsse in ökologisch nachhaltige Investitionen umzulenken. Erleichterungen sollen vor allem durch die Einführung von Wesentlichkeitsschwellen erreicht werden.
Der neue delegierte Rechtsakt umfasst die delegierte Verordnung C(2025) 4568 final, welche insbesondere Änderungen an der Taxonomieberichterstattung vornimmt, um Unternehmen von Berichtspflichten zu entlasten.
Mit der neuen delegierten Verordnung sollen neue Wesentlichkeitsschwellen für die Taxonomieberichterstattung eingeführt und die Meldebögen vereinfacht werden. Hierbei zeigt sich, dass die Änderungen bei berichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen kaum zu Entlastungen führen werden.
Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem beginnen. Eine Anwendung im darauffolgenden Geschäftsjahr ist ebenfalls möglich.