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Grunderwerbsteuer | Steuerbefreiung nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG bei fehlender Steuerbarkeit des vorausgegangenen Erwerbs (BFH)
Der Revisionskläger und Beklagte (Finanzamt) begehrt die Aufhebung eines Urteils, das den durch ihn erlassenen Grunderwerbsteuerbescheid wegen der Anwendbarkeit des § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG trotz fehlender Steuerbarkeit des vorausgegangenen Erwerbs i. S. des § 16 Abs. 2 GrEStG zuvor für rechtswidrig erklärt hatte.
Sachverhalt
(auszugsweise)
Der Kläger und
Revisionsbeklagte übertrug als Alleingesellschafter einer grundbesitzenden GmbH
mit notariell beurkundetem Vertrag 49 % seiner Anteile an dieser GmbH
unentgeltlich an seinen Sohn. Die Abtretung erfolgte mit sofortiger dinglicher
Wirkung. Sie wurde allerdings mit der auflösenden Bedingung der Geltendmachung
eines im Vertrag geregelten „Rückforderungsrechtes“ verknüpft. Der
Kläger machte dieses „Rückforderungsrecht“ dann später geltend,
als dessen Voraus...