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Teilwertabschreibung beim abnutzbaren Anlagevermögen
In unserer Rubrik „Buchführungsfall des Monats“ werden beispielhafte Geschäftsvorfälle aus der betrieblichen und steuerberatenden Praxis nach den Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04 kontiert.
Teilwert ist ein steuerrechtlicher Begriff, der in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG definiert ist. Zum Jahresende ist der Buchwert eines Wirtschaftsguts mit dem Wert am Bilanzstichtag (= Teilwert) zu vergleichen. Ergibt sich bei dem Vergleich, dass der tatsächliche Wert zum Bilanzstichtag unter dem Buchwert (= fortgeführte Anschaffungskosten) liegt, kommt bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eine Teilwertabschreibung in Betracht.
In diesem Buchführungsfall erwirbt eine GmbH eine Maschine mit zehnjähriger Nutzungsdauer, deren tatsächlicher Wert nach zwei Jahren erheblich gemindert ist.