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BFH Urteil v. - IV B 61/71 BStBl 1972 II S. 792

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 3

Leitsatz

Eine Rechtssache hat keine grundsätze Bedeutung im Sinne von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, wenn die anzufechtende Entscheidung der eindeutigen Rechtslage entspricht, insbesondere auch mit der allgemeinen Auffassung im Schrifttum übereinstimmt und die widersprechende Auffassung eines Beteiligten abwegig erscheint.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 792
BFHE S. 276 Nr. 106,
HAAAA-99310

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BFH, Urteil v. 11.07.1972 - IV B 61/71

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