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FG Münster | Nachweis der Fremdüblichkeit eines Gesellschafterdarlehens i. S. von § 8b Abs. 3 Satz 6 KStG a. F.
Die Klägerin ist eine inländische GmbH. Sie begab im Jahr 2015 an ihre 100 %ige Schweizer Tochtergesellschaft, die C-AG, zwei unbesicherte, verzinste Darlehen. Der variable Zinssatz betrug 1,5 % über dem Zwölfmonats-CHF-LIBOR. Die Darlehen valutierten in Schweizer Franken. Die Klägerin refinanzierte beide Darlehen konditionsgleich bei einer inländischen Schwestergesellschaft. Das Währungskursrisiko wurde durch einen „Micro Hedge“ abgesichert; Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB wurden bei der Klägerin entsprechend gebildet. Im Streitjahr 2016 wurden die Darlehen voll bzw. teilweise zurückgezahlt. Hieraus ergaben sich auf Ebene der Klägerin Währungskursverluste. Bereits 2014 hatte die C-AG zwei externe Darlehen aufgenommen. Hiervon war eines mit einer Garantie besichert und hat...