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Minijob: Kündigungsfristen beachten
Auch bei einem Minijob gilt für Beschäftigte die gesetzliche Kündigungsfrist. Diese beträgt vier Wochen. Gekündigt werden kann immer zum 15. bzw. zum Ende eines Kalendermonats. Wichtig ist, dass die Kündigung mindestens innerhalb von 28 Kalendertagen geschieht. Wochenende und Feiertage zählen zu den 28 Tagen; der Tag, an dem die Kündigung zugestellt wird, hingegen nicht. Eine Kündigung sollte möglichst schriftlich auf Papier erfolgen. Per Mail, WhatsApp oder mündlich ist eine Kündigung bspw. nicht rechtswirksam. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/z7u6w.
Mindestlohn: Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen – Checkliste, NWB MAAAE-71142, Kalkulation Mindestlohn – Berechnungsprogramm, NWB FAAAE-90240