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Neues zum Gutglaubensschutz im Umsatzsteuerrecht
Mit seinem Vorabentscheidungsersuchen v. - XI R 23/24 (BStBl 2025 II S. 668) will der (mittlerweile aufgelöste) XI. Senat des BFH unionsrechtlich klären lassen, in welchem Verfahren (Festsetzungs- oder Billigkeitsverfahren) ein Gutglaubensschutz bei der Umsatzsteuer zu berücksichtigen ist (s. dazu auch Brill, NWB 33/2025 S. 2236, NWB OAAAJ-97503). Das Verfahren betrifft unmittelbar zwar nur einen Gutglaubensschutz im Rahmen der Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG. Die Begründung des Vorabentscheidungsersuchens stellt jedoch ganz wesentlich auf allgemeine Erwägungen ab, die für das gesamte Umsatzsteuerrecht Geltung beanspruchen. Die Entscheidung des EuG könnte daher weitreichende Folgen im Umsatzsteuerrecht zeitigen und die bisherige Rechtspraxis in Deutschland – Berücksichtigung eines Vertrauensschutzes nur im Billigkeitsverfahren – beenden.
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Nach bisheriger BFH-Rechtsprechung: Berücksichtigung von Gutglaubensschutz nur in einem gesonderten Billigkeitsverfahren
[i]Brill, NWB 33/2025 S. 2236, NWB OAAAJ-97503 In bisher ständiger Rechtsprechung hat insbesondere der V. BFH-Senat eine Berücksichtigung von Vertrauensschutzgesichtspunkten ausschließlich in einem gesondert...