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NWB-BB Nr. 11 vom Seite 351

Steuerfalle „Zusätzliche Einkünfte“

So bewahren Sie Ihre Mandanten vor unliebsamen Überraschungen

Dipl.-Kfm. Christoph Schneider

Ob als Selbständiger oder Angestellter, Privatier oder Ruheständler – gegen ein zusätzliches Einkommen haben die wenigsten Mandanten etwas einzuwenden. Während bei den bisherigen, primären Einkommensquellen steuerlich im sprichwörtlichen Sinne ohnehin wenig anbrennt, da es Ihre Kernkompetenz als Berater ist, Ihre Mandanten steuerlich korrekt zu beraten, kann es bei zusätzlichen Einkommen schon etwas komplizierter werden. Häufig fehlt Ihnen auch einfach die Kenntnis, dass Ihre Mandanten entsprechende Pläne haben. Dem können Sie durch aktive Mandantenkommunikation entgegenwirken.

Kernaussagen
  • Aus einem kleinen, unbürokratischen Geschäft erwächst manchmal eine dauerhafte Einkommensquelle.

  • Bei manchen Vorfällen, wie einem privaten Kredit, denken Mandanten überhaupt nicht an steuerliche Implikationen.

  • Vor allem bei Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit wird die Abgrenzung zur Schwarzarbeit vergessen oder verdrängt.

  • Der Fiskus schläft nicht: Nur weil Einkommen lange Zeit unbemerkt blieb, bedeutet dies nicht, dass kein Aufdeckungsrisiko besteht.

I. Hintergrund

Kritisch kann es bei zusätzlichen Einkünften in Grauzonen werden. Beispielsweise erzielt Ihr Mandant ein Einkommen aus einer bisher nicht genutzten Quelle. Rasch und unbürokratisch wird etwas hinzuverdient, nicht selten erfolgt eine Barzahlung. Ebenso kann es sein, dass ein kleines Einkommen, was aufgrund eines Freibetrags bisher nicht steuerpflichtig ansteigt, nunmehr der Versteuerung unterliegen würde. Aus kleinen Anfängen entwickelt sich manchmal Größeres. Ihr Mandant ahnt, dass dies steuerliche Auswirkungen haben kann, hält allerdings Informationen darüber zurück. „Bisher ist ja alles gutgegangen, warum nicht weiterhin?“ Über die vermehrten Informationszugriffe des Fiskus und über das Risiko der Steuervermeidung möchte er nichts wissen.

Und Sie als sein Berater? Sicherlich kennen und verstehen Sie Ihr Handwerk und würden die Geschäftsvorfälle steuerlich korrekt abwickeln, aber auf das, was Sie nicht wissen, können Sie nicht reagieren.

Deshalb sollten Sie bei Ihren Mandanten auch auf vage Äußerungen reagieren und die steuerlichen Implikationen aufzeigen. Ebenso kann es hilfreich sein, gezielt über sämtliche steuerliche Einkunftsarten zu informieren.

Hinweis

Für Sie haben komplexere steuerliche Sachverhalte nicht unbedingt Nachteile. Viele alternative Möglichkeiten der Steuererklärung wie bspw. Lohnsteuerhilfevereine oder Software bilden nicht alle Einkunftsarten ab.

II. Steuerliche Auswirkungen aufzeigen

Die Einkunftsarten mögen für Sie das 1 x 1 der steuerlichen Veranlagung sein. Für viele Mandanten sind sie dies jedoch nicht. Die grundsätzliche Systematik einmal aufzuzeigen und exemplarische Einkünfte praktisch zu erläutern, kann dazu beitragen, dass kein Einkommen „vergessen“ wird.

Wichtig ist es darauf hinzuweisen, dass bis auf die pauschal versteuerten Kapitalerträge alle Einkunftsarten zusammengefasst und besteuert werden. Sie mögen den Grenzsteuersatz Ihrem Mandanten angeben; dennoch sollten Sie darauf hinweisen, dass jeder zusätzliche, steuerpflichtige Euro damit belastet wird. Ebenso können Sie erläutern, dass Verluste die Steuerbelastung entsprechend reduzieren. Soll allerdings aus dem Hobby ein Geschäft erwachsen, gilt es, das Thema „Liebhaberei“ und die mögliche fehlende Gewinnerzielungsabsicht zu thematisieren. Die Erstellung einer langfristigen Gewinnerzielungsprognose kann als zusätzliche Leistung durch Sie erbracht werden.

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 3
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