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Einkommensteuer | Zur Abziehbarkeit von Beiträgen zu einer freiwilligen privaten Pflegezusatzversicherung als Sonderausgaben (BFH)
Der Sonderausgabenabzug von
Beiträgen für eine freiwillige private Pflegezusatzversicherung, die der
(teilweisen) Absicherung von nicht durch die Pflege-Pflichtversicherung
gedeckten Kosten wegen dauernder Pflegebedürftigkeit dient, ist
verfassungsrechtlich nicht geboten, da der Gesetzgeber sich bewusst für ein
Teilleistungssystem entschieden hat (;
veröffentlicht am ).
Hintergrund: Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b EStG sind die Beiträge zu gesetzlichen Pflegeversicherungen (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung). Demgegenüber erfasst § 10 Abs. 1 Nr. 3a Halbsatz 1 EStG Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, soweit diese nicht nach Nummer 3 zu berücksichtigen sind, also auch die Beiträge für zusätzlich...