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BFH Urteil v. - I R 115/70 BStBl 1972 II S. 743

Leitsatz

Offenbare Unrichtigkeit eines Gewerbesteuermeßbescheides liegt nicht vor, wenn das FA bei der Berechnung des Gewerbeertrags einen Fehler des Betriebsprüfers übernahm, der nicht von dem Gewinn aus Gewerbebetrieb, sondern von dem bereits um einen Verlustabzug geminderten körperschaftsteuerpflichtigen Einkommen ausgegangen war.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 743
BFHE S. 14 Nr. 106,
CAAAA-99287

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 07.06.1972 - I R 115/70

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