Gesetzgebung | Höhere Wertgrenzen bei Streitfällen (Bundesregierung)
Die Rechtsmittelstreitwerte bei
Gerichtsverfahren sollen angehoben werden. Dazu sollen die Wertgrenzen in der
Zivilprozessordnung und in weiteren Gesetzen angehoben werden. Das hat die
Bundesregierung beschlossen.
Mit einem Rechtsmittel kann eine gerichtliche Entscheidung von einer höheren Instanz erneut geprüft werden. Rechtsmittel können selbst bei geringeren Streitwerten – also dem Geldwert eines Streitfalls – eine hohe Bedeutung haben. Das gilt sowohl für die Parteien als auch für eine einheitliche Rechtsprechung. Dem soll nun mit höheren Werten Rechnung getragen werden. Die Bundesregierung hat dazu im Kabinett eine Formulierungshilfe für eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen.
Folgende Anpassungen sind geplant:
Im Privatrecht etwa Familien- und Betreuungsrecht sowie Nachlass- und Grundbuchsachen sollen die Wertgrenzen von derzeit 600 € auf 1.000 € steigen.
Für die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof sowie für Kostenbeschwerden sollen die Wertgrenzen von aktuell 20.000 auf 25.000 € bzw. von 200 auf 300 € steigen.
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. (lb)
Fundstelle(n):
KAAAK-02379