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Darlehenszinsen als (un-)mittelbare Betriebsausgaben
Die steuerliche Behandlung von Darlehenszinsen im Zusammenhang mit Investmentfonds und Finanzinstrumenten wirft regelmäßig komplexe Fragen auf. Zwei aktuelle BFH-Urteile beleuchten zentrale Aspekte der Abzugsfähigkeit solcher Zinsen – sowohl bei Pool-Finanzierungen als auch bei Zinsswap-Verträgen zur Absicherung von Zinsrisiken. Die Entscheidungen sind insbesondere für Kreditinstitute, institutionelle Anleger und vermögensverwaltende Gesellschaften von Bedeutung, die Fondsanteile über Fremdfinanzierungen erwerben oder Zinsänderungsrisiken absichern.
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I. Zinsabzug bei Pool-Finanzierungen
Im Mittelpunkt der ersten Entscheidung (, NWB WAAAJ-63764) steht die Frage, ob Zinsen aus Pool-Finanzierungen, die auf Anlegerebene entstehen, als Betriebsausgaben abziehbar sind, insbesondere wenn die zugrunde liegenden Fonds steuerfreie Mieterträge aus dem EU-Ausland erzielen.
Der BFH stellt klar, dass solche Zinsen nicht auf Fondsebene entstanden sind und daher nicht in das Feststellungsverfahren nach § 15 InvStG 2004 einzubeziehen sind. Sie sind vielmehr auf Ebene des betrieblichen Anlegers zu beurteilen. Ein unmit...