Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 20 vom Seite 811

Kein Verlust der Rechtsfähigkeit einer Stiftung bei Verlagerung des Verwaltungssitzes in das Inland

FG München, Urteil v. 13.8.2025 - 4 K 2055/23

Dr. Tanja Schienke-Ohletz und Barbara Sarrazin

[i]FG München, Urteil v. 13.8.2025 - 4 K 2055/23, NWB LAAAJ-99218 In einer Entscheidung befasste sich das FG München mit der Frage, ob eine liechtensteinische Stiftung ihre Rechtsfähigkeit verliert, wenn sie ihren Verwaltungssitz nach Deutschland verlegt. Das Finanzamt ging von einem solchen Rechtsverlust aus und setzte Schenkungsteuer gegenüber dem Stifter fest, da es eine Zuwendung an die Stiftung diesem persönlich zurechnete. Das FG München widersprach dieser Auffassung und stellte klar, dass die Stiftung trotz Sitzverlegung weiterhin als rechtsfähig anzusehen sei, da sie sich auf die Niederlassungsfreiheit nach dem EWR-Abkommen berufen könne. Eine Anwendung der Sitztheorie komme bei wirtschaftlich tätigen EWR-Stiftungen nicht in Betracht. Zudem ließen die Stiftungsunterlagen keine Herrschaftsbefugnisse des Stifters erkennen, so dass die Schenkung steuerlich der intransparenten Stiftung zuzurechnen sei. Der Schenkungsteuerbescheid wurde aufgehoben; die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Kernaussagen
  • Die Rechtsfähigkeit bleibt bei EU-/EWR-Stiftungen trotz Sitzverlegung nach Deutschland erhalten. Das FG München entschied, dass eine in Liechtenstein gegründete Stiftung durch die Verlagerung ihres Verwaltungssitzes nach Deutschland nicht ihre Rechtsfähigkeit verliert. Aufgrund der Niederlassungsfreiheit nach Art. 31 EWR sei die Anwendung der Sitztheorie ausgeschlossen, sofern – wie im Streitfall – ein Erwerbszweck besteht.

  • Bei Zuwendungen an ausländische Stiftungen kommt es im deutschen Steuerrecht maßgeblich darauf an, ob eine rechtlich selbständige intransparente Vermögensmasse vorliegt oder ob lediglich ein transparentes Treuhandverhältnis besteht. Nur im Fall der Selbständigkeit ist eine Schenkung an die Stiftung als eigenständige Vermögensmasse steuerpflichtig und der Anwendungsbereich des § 15 AStG eröffnet.

  • Die Entscheidung verdeutlicht zugleich, dass in der Praxis große Sorgfalt geboten ist, um eine ungewollte Verlagerung der tatsächlichen Geschäftsleitung – etwa durch die Ansässigkeit oder Tätigkeit der Organmitglieder im Inland – zu vermeiden.

Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 6
Online-Dokument

Kein Verlust der Rechtsfähigkeit einer Stiftung bei Verlagerung des Verwaltungssitzes in das Inland

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Steuern International
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen