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BFH 15.05.2025 V R 33/23, Kommentierte Nachricht

Gewerbesteuer | Keine Gewerbesteuerfreiheit für selbständige Dozenten

Eine GmbH, die durch ihren Alleingesellschafter-Geschäftsführer Unterricht an einem anderen Fortbildungsinstitut erteilt, ist keine berufsbildende Einrichtung i. S. von § 3 Nr. 13 GewStG und daher nicht von der Gewerbesteuer befreit.

[i]Klägerin war GmbH und für ein Fortbildungsinstitut tätigDie Klägerin war eine GmbH und schloss mit dem Fortbildungsinstitut F einen Vertrag über Unterricht am F ab. Der Unterricht wurde vom Alleingesellschafter-Geschäftsführer der Klägerin erteilt. F bereitete die Teilnehmer auf Prüfungen vor, die von der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen wurden, und beschäftigte eine Vielzahl von Dozenten. Die Klägerin machte die Gewerbesteuerfreiheit nach § 3 Nr. 13 GewStG geltend.

[i]Nur der Auftraggeber war eine berufsbildende EinrichtungDer BFH lehnte die Gewerbesteuerfreiheit ab. Nur der Auftraggeber F war eine berufsbildende Einrichtung, da F den Teilnehmern Wissen vermittelte, das a...

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Keine Gewerbesteuerfreiheit für selbständige Dozenten

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