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Online-Nachricht - Freitag, 17.10.2025

Steuerpolitik | Aufarbeitung und Prävention von Cum-Cum-Gestaltungen (Bundesregierung)

Dekorative
		  GrafikDie Bundesregierung hat sich zur Aufarbeitung und Prävention von Cum-Cum-Gestaltungen geäußert.

Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:

  • Bundesbetriebsprüfer haben bisher an 60 Prüfungen teilgenommen, bei denen Cum-Cum- oder verwandte Gestaltungen geprüft wurden.

  • Seit 2021 hat das Informations- und Analysezentrum Kapitalertragsteuer (IAZ) insgesamt 14 Sitzungen von Bund-Länder-Arbeitsgruppen zum Thema Kapitalertragsteuergestaltungen (Dividendenarbitragegeschäften) federführend koordiniert.

  • Außerdem befasst sich eine Unterarbeitsgruppe mit Praxisfragen zu Cum/CumGestaltungen. Eine weitere Unterarbeitsgruppe soll vorsorglich eine kurzfristige Abstimmung auf Arbeitsebene für den Fall ermöglichen, dass für Zeiträume nach 2016 neue Gestaltungen zur Umgehung der Kapitalertragsteuer entdeckt werden sollten.

  • Außerdem koordiniert das BZSt einen Erfahrungsaustausch zu Cum/Ex-Gestaltungen und einen Erfahrungsaustausch zu Cum/Cum-Gestaltungen. Der Erfahrungsaustausch zu Cum/Ex-Gestaltungen wurde bereits vor Konstituierung des IAZ im Jahr 2020 durchgeführt.

  • Einschlägige Strafverfahren zu Cum/Cum-Gestaltungen werden durch die zuständigen Staatsanwaltschaften in den Ländern verfolgt. Art, Umfang und Gegenstand der Ermittlungen bestimmen die Staatsanwaltschaften. Dies umfasst auch Umfang und Gegenstand einzelner Tatvorwürfe. Zum jeweiligen Stand der in den Verfahren geführten Ermittlungen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die durch die Staatsanwaltschaften ermittelten Tatkomplexe sind meist nicht mit der Anzahl und dem Gegenstand der durch die Finanzverwaltung geführten Besteuerungsverfahren identisch, da im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen eine vom Besteuerungsverfahren abweichende Zuordnung der Sachverhalte erfolgen kann.

  • Mit (BStBl. I S. 986) wurde die Verwaltungsauffassung zur steuerlichen Behandlung von Cum/Cum-Gestaltungen abgestimmt. Auf dieser Grundlage werden durch die Finanzverwaltung nach der letzten Abfrage zum 253 Cum/Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen an geprüften Anrechnungs- bzw. Erstattungssummen in Höhe von ca. 7,3 Mrd. Euro bearbeitet.

  • Die Finanzverwaltung des Bundes und der Länder prüft fortlaufend, welche Möglichkeiten bestehen, unzulässige Gestaltungsmodelle aufzudecken.

Hinweis:

Der Volltext der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage u.a. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist auf der Homepage des Bundestags veröffentlicht.

Quelle: BT-Drucks. 21/2125 v. (il)

Fundstelle(n):
EAAAK-02115