Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer
Der BFH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob der von einer selbständigen Fahrlehrerin gegenüber einer Weiterbildungseinrichtung erbrachte Fahrunterricht gem. § 4 Nr. 21 UStG steuerfrei ist.
I. Leitsatz
Ein selbständiger Lehrer erbringt eine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistung an einer berufsbildenden Einrichtung gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG (Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL) steuerfrei, wenn dieser Leistung ein zum Einrichtungsträger bestehendes Rechtsverhältnis zugrunde liegt und er dabei die Schüler der Einrichtung persönlich unterrichtet.
II. Sachverhalt
Die Klägerin betrieb ab dem eine Fahrschule. In den Streitjahren 2010 bis 2012 war sie außerdem als selbständige Fahrlehrerin für eine Weiterbildungseinrichtung tätig. Die Weiterbildungseinrichtung war laut Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde eine anerkannte Bildungseinrichtung i. S. des § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG für Lehrgangsveranstaltungen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung/Fortbildung und Umschulung als Fahrschule und Fahrlehrerausbildungsstätte. Sie führte Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung zum Erwerb von Fahrerlaubnissen der Führerscheinklassen C und D (Lkw- und Bus-Führerschein) durch, die von der Bundesagentur für Arbeit nach ...