Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFuP Nr. 5 vom Seite 507

Ort der Geschäftsleitung und Geschäftsleitungsbetriebsstätte

Schwerpunktthema: Internationale Unternehmensbesteuerung

Max Schaffer, Dr. Natalie Steiner, Tim Stumpf und Prof. Dr. Robert Ullmann, alle Universität Augsburg

Der Ort der Geschäftsleitung gem. § 10 AO und die Geschäftsleitungsbetriebsstätte gem. § 12 Satz 2 Nr. 1 AO stellen zentrale Anknüpfungsmerkmale der Besteuerung dar. Indes ist schon strittig, wie die Begriffe der „Geschäftsleitung“ gem. § 10 AO und der „Stätte der Geschäftsleitung“ gem. § 12 Satz 2 Nr. 1 AO, auch im Verhältnis zueinander, konkret auszulegen sind. Ziel des Beitrags ist es, die vorhandenen Theorien zu dem steuersystematischen Verhältnis zwischen § 10 AO und § 12 Satz 2 Nr. 1 AO aufzuzeigen und anhand von Fallbeispielen zu diskutieren. Es wird gezeigt, dass gute Gründe gegen eine zwangsläufige Begründung einer Geschäftsleitungsbetriebsstätte am Ort der Geschäftsleitung sprechen. Vielmehr ist für die Begründung einer Geschäftsleitungsbetriebsstätte die Erfüllung zusätzlicher Tatbestandsmerkmale, über § 10 AO hinaus, notwendig.

1 Einleitung

Der Ort der Geschäftsleitung gem. § 10 AO sowie die Geschäftsleitungsbetriebsstätte gem. § 12 Satz 2 Nr. 1 AO sind insbesondere im Ertragsteuerrecht von wesentlicher Bedeutung. Der Ort der Geschäftsleitung gem. § 10 AO stellt ein zentrales Anknüpfungsmerkmal für die Begründung einer unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht gem. § 1 Abs. 1 KStG dar. Die Geschäftsleitungsbetriebsstätte gem.§ 12 Satz 2 Nr. 1 AO ist hingegen u. a. Anknüpfungsmerkmal für die Be...

Preis:
€20,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 30
Online-Dokument

Ort der Geschäftsleitung und Geschäftsleitungsbetriebsstätte

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei das folgende Produkt, wekches das Dokument enthält:

BFuP - Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis